Förderungen zu Aus- und Weiterbildung in Tirol
Hier finden Sie nützliche Informationen über die Förderungslandschaft in Tirol. Sollten Sie nach der Durchsicht noch Fragen haben, sind wir gerne bereit Sie zu unterstützen
Förderung externer Beratungs- und Ausbildungsleistungen gemeinsam durch das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tiroler Klein- und Mittelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Förderungsempfänger
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Betriebe). Gefördert werden nur Unternehmen, die die Beratungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, nicht jedoch Beratungsunternehmen und Bildungseinrichtungen.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung von externen Beratungsleistungen kann bis zu max. 50 % der förderbaren Kosten betragen. Für Beratungsleistungen in den Bereichen Technologie- und Jungunternehmerberatung ist eine Erhöhung des Förderausmaßes auf bis zu 80 % der förderbaren Kosten möglich. Die Förderung wird je zur Hälfte vom Land Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol getragen.
Die Förderung von externen Weiterbildungsleistungen kann bis zu max. 30 % der förderbaren Kosten betragen und wird zur Gänze vom Land Tirol gewährt. Als förderbare Kosten werden die tatsächlichen Kurs- und Weiterbildungskosten anerkannt, wobei förderbare Kosten, die einen Gesamtbetrag von € 1.440,- unterschreiten, nicht berücksichtigt werden können.
Ein und dasselbe Unternehmen kann eine Förderung in dieser Aktion mehrmals, aber nur bis zu einem Höchstbetrag von € 3.600,- pro Förderungsschwerpunkt und Jahr in Anspruch nehmen.
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung – (+43 512) 508-3221; Frau Ingrid Mair – oder im Internet unter http://www.tirol.gv.at/.
Auch ArbeitnehmerInnen finden in Tirol Möglichkeiten der Förderung für Weiterbildung, wir informieren Sie gerne bei auftretenden Fragen in Bezug auf die Weiterbildung bei EGOS!
Das Bildungsgeld:
Das Land Tirol fördert im Sinne des Tiroler Arbeitnehmerförderungsgesetzes Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitnehmern. Dies soll im Rahmen des Bildungsgeldes dadurch erreicht werden, dass Weiter- und Fortbildungskosten teilweise ersetzt werden und so ein zusätzlicher Anreiz zur Teilnahme an solchen Bildungsmaßnahmen geschaffen wird.
Förderungsempfänger:
Gefördert werden Arbeitnehmer in einem aufrechten Arbeitsverhältnis, Arbeitslose, sofern sie sich nicht in einer Maßnahme des AMS befinden und/oder sie die Maßnahme für die eine Förderung beantragt wurde, nicht vom AMS erhalten; Personen die sich in Karenz oder Bildungskarenz befinden und die Bildungsmaßnahme nicht von einer anderen Seite gefördert erhalten; selbstständige Unternehmen des Handels und Gewerbes, sofern der Betrieb nicht mehr als drei Mitarbeiter hat, mit Hauptwohnsitz in Tirol, die einen berufsbezogenen, fachspezifischen Kurs besuchen.
Art und Ausmaß der Förderung:
Welche Kurse können im Rahmen des Bildungsgeld update gefördert werden?
Derzeit gelten folgende grundsätzliche Kriterien für Kursgenehmigungen seitens der Förderstelle:
Kursdauer (Anzahl der Unterrichtseinheiten)
Es werden nur Kurse gefördert, die mindestens 8 Unterrichtseinheiten und maximal 24 Mo-nate dauern.
Kurskosten: Die Kurskosten müssen betragen (§ 5 Z 1 lit. c Richtlinie Bildungsgeld update)
- mindestens € 180,-- maximal € 4.500,-- für die Basisförderung
- mindestens € 500,-- maximal € 8.000,-- für die Zusatzförderung (Kurs mit formalem Abschluss)
Kosten für Prüfungsgebühren werden nur dann gefördert, wenn sie als Teil der Schulungs-kosten in Rechnung gestellt werden (§ 5 Z 1 lit. g Richtlinie Bildungsgeld update).
Preissteigerungen sind nur bis max. 6% pro Jahr zulässig.
Kursinhalte:
Es werden grundsätzlich Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert.
Nicht gefördert werden:
- Hobby- und Freizeitkurse
- Kurse zur Persönlichkeitsbildung
- Coaching, Supervision, usw. sofern es sich nicht um die Vermittlung systemischen Wis-sens handelt
- Grundlagen – Sprachkurse (außer Deutsch)
- Grundlage – EDV-Kurse, die nach dem 01.01.2010 begonnen haben
- E - Learning - Angebote
- Ausbildungen im Wellnessbereich, wie Tai Chi, Qi Gong, Ayurveda, Hot Stone Massage, Farbtherapie, Lomi Lomi Nui, Energetiker usw.
Hobby- und Freizeitkurse
Die konkrete Genehmigung der jeweiligen Kursmaßnahme erfolgt im Einzelfall.
Genehmigte Kurse können mit diesem Zeichen gekennzeichnet werden:
Förderfähige Kurse sind für alle unter www.mein-update.at abfragbar, oder kontaktieren Sie (0512) 508-3599.
Bildungsdarlehen:
Mit dieser Förderungsmaßnahme wird vielen interessierten Tiroler ArbeitnehmerInnen der Zugang zur beruflichen Fortbildung erleichtert und ermöglicht.
Förderungsempfänger:
ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen, Förderungswerber auf dem Weg zur Unternehmensgründung.
Art und Ausmaß der Förderung:
Auskünfte erteilt das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung JUFF - Arbeitnehmerförderung (+43 / 0512 / 508-3558) oder im Internet unter http://www.mein-update.at
Gesamte ECDL-Lehrgänge (Modul 1 bis Modul 7) werden durch das Tiroler Bildungsgeld update mit bis zu 30 % der Kurskosten gefördert. Diese Förderung gilt für Kurse, die mit August 2006 nicht abgeschlossen sind und nur für Wiedereinsteiger/innen.
Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an unsere Bildungsberater.

update-Förderung nur für WiedereinsteigerInnen
Eine Gewährung einer Beihilfe zu den Kurskosten ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.
Unternehmen dürfen zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten ab 2003 einen Bildungsfreibetrag von 20 % der Kosten absetzen. Dieser Freibetrag kann sowohl für innerbetriebliche als auch für öffentliche Seminare, Lehrgänge,... angewendet werden. Die Kostenbasis muss in einem separaten Rechnungskreis oder mittels eigener Kostenstelle erfasst werden.
Umschulungskosten, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen, können ab 2003 als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Begabtenförderung der gewerblichen Wirtschaft und des Wirtschaftsministeriums unterstützt Lehrlinge und LehrabsolventInnen, die eine betriebliche Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes absolvieren bzw. absolviert haben. Der Antragsteller darf bei Beginn des zu fördernden Ausbildungsweges das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Personen, die kein österreichisches Lehrabschlussprüfungszeugnis besitzen, können entweder ihr ausländisches Lehrabschlussprüfungszeugnis vorlegen, wenn dies auf Grund von bilateralen Abkommen anerkannt ist oder sie über eine individuelle Anerkennung gemäß BAG verfügen und diese vorweisen.
Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei Inlands- u. Auslandskursen werden die entstandenen Kurskosten, und bei Auslandsaufenthalten zusätzlich auch die Reisekosten gefördert. Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Es können max. EUR 1.200,-- pro Antrag zuerkannt werden. Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnisses, der Kursbesuchsbestätigung und der Kosten- u. Zahlungsbestätigung ausgezahlt.
Weitere Informationen unter: http://www.ifa.or.at/... oder Tel. (0512) 53 50 (WK Tirol)